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Abgaswartung

Alle Traktoren die im Feld 36 des Fahrzeugausweises ein Datum ab dem 01.01.1976 eingetragen haben, unterliegen der periodischen Abgaswartungspflicht. (inkl. Abgaswartungsdokument).

Es gelten die folgenden Intervalle:

  • Bei einer Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h: alle 24 Monate
  • Bei einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: alle 48 Monate

Gerne führen wir für sie die Dieselabgaswartung durch. Rufen sie uns einfach an. 062 871 47 59.

Kontakt

Schweizer Eiken AG
Landmaschinen-Center

Gehrenstrasse 1, CH-5074 Eiken

+41 62 871 13 57

info@schweizer-eiken.ch

Mo-Fr: 07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00
Sa: 08.00 - 12.00


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